Tennisclub Harsewinkel Harsewinkel, 31.04.2018
Clubhausdienstregelung
Jedes aktive Mitglied vom 18. bis zum 70. Lebensjahr ist verpflichtet, zur Förderung eines lebendigen Vereinslebens Clubhausdienst zu leisten. Gerechtigkeit und Gleichbehandlung ist eine weitere Zielsetzung dieser grundsätzlichen Verpflichtung.
Mit der Leistung von zwei Clubhausdienst-Einheiten pro Sommersaison hat jedes aktive Mitglied seine Verpflichtung erfüllt.
Clubhausdienste können auch übertragen und durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Dienstplan von einem anderen Mitglied abgeleistet werden. In Ausnahmefällen kann mit Absprache des Vorstandes Ersatzdienst geleistet werden. Pro Abenddienst werden bis zu 2 Personen anerkannt.
Während der Medenspiele wird der Clubhausdienst durch die aktiven Mannschaftsspieler geleistet. An diesen Wochenenden übernehmen die jeweiligen Heimmannschaften den Clubdienst, der nicht abgerechnet wird.
Die Bewirtung kann bei gut besuchter Anlage auch bis nach 22 Uhr andauern. Bei Schlechtwetter oder nicht genutzter Anlage ist das Bewirtungsteam berechtigt, das Clubhaus vorzeitig zu schließen. Wegen der Erreichbarkeit sollte dann eine Telefonnummer sichtbar ausgehängt werden.
Alle Mitglieder müssen sich in den Clubhausdienstplan eintragen, der im Clubhaus aushängt. Jeder hat für seinen zeitlichen Einsatz selbst Sorge zu tragen.
Der Clubhausdienst wird am Ende der Saison durch den Kassierer abgerechnet. Für jede nicht geleistete Clubhausdienst-Einheit (max. 2 Einheiten) wird dem Mitglied eine Ausgleichzahlung in Höhe von 20 € je Einheit berechnet. Der Nachweis über geleistete Einheiten ergibt sich aus dem Dienstplan. Über die Saison hinaus geleistete Dienststunden können nicht übertragen werden. Koordiniert wird der Clubdienst durch die 2. Vorsitzende.
Ausnahmen von der Pflicht zur Ableistung des Clubhausdienstes
Neumitglieder (im 1. Jahr der Mitgliedschaft), Kinder, Jugendliche, aktive Mitglieder nach Vollendung des 70. Lebensjahres, passive Mitglieder sowie Vorstandsmitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Clubhausdienst zu leisten. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand.
Clubhaus – Öffnungszeiten:
Werktags – Mo.- Fr. 18 Uhr – 22 Uhr (jeweils 1 Einheit)
Samstags während der Medenspiele: 14 Uhr – ca. 23 Uhr
Sonntags während der Medenspiele: 9 Uhr – ca. 14 Uhr
Wochenenden, Feiertage, Turniere – siehe Aushang
Arbeitseinsatz
Arbeitseinsätze können nur zu den vom Platz/Hauswart festgesetzten Zeiten geleistet werden. Umfangreiche Arbeitseinsätze (Platz, Terrasse, Küche etc.) werden in der örtlichen Presse, auf der Homepage oder im Aushang bekannt gegeben. Der Arbeitsdienst wird mit ½ Clubhausdiensteinheit
(=2 Std) berechnet.